Schulprogramm

Schulordnung

Präambel

Die Schulordnung der August-Hermann-Francke-Schule ist Bestandteil ihrer pädagogischen Konzeption. Sie versucht, mit einem Minimum an Regelungen ein Maximum an Ordnung herzustellen, damit ein friedliches und rücksichtsvolles Miteinander in unserer Schule möglich ist; gemäß 1. Kor. 14,33:

“Denn Gott ist nicht ein Gott der Unordnung, sondern des Friedens.”

Bei der Umsetzung werden alle Verantwortlichen um Einsicht und Verständnis bei den Schülerinnen und Schülern bemüht sein, damit sie die positive Funktion von Ordnung in der Schule als Voraussetzung für das spätere Bestehen in der Gesellschaft erleben können.


A. Was besonders zu beachten ist

Im Schulbereich sowie auf dem Schulweg ist alles zu vermeiden, was Personen in Gefahr bringt. Insbesondere ist das Werfen mit Schneebällen und anderen Gegenständen unbedingt zu unterlassen. Ebenso ist das Mitbringen von Messern, Feuerwerkskörpern, Streichhölzern, Feuerzeugen, Laserpointern und anderen gefährlichen Gegenständen verboten.

Erzeugnisse mit pornographischem, gewaltverherrlichendem, rassistisch-diskriminierendem oder das Christentum und religiöse Überzeugungen anderer verächtlich machendem Inhalt werden an unserer Schule nicht geduldet. Verbotene Schriften und Gegenstände werden eingezogen und nur den Eltern oder Erziehungsberechtigten wieder ausgehändigt.

Besitz, Eigengebrauch oder Weitergabe von Drogen oder anderen Suchtmitteln kann die fristlose Kündigung des Schulvertrages zur Folge haben. Rauchen und Alkoholgenuss sind auf dem gesamten Schulgelände, in den Schulgebäuden, an den Bushaltestellen und bei allen Schulveranstaltungen verboten.

Jeglicher Handel ist ohne Genehmigung des Schulträgers und der Schulleitung auf dem Schulgelände und im Schulgebäude verboten.

Es wird erwartet, dass die Kleidung der schulischen Lern- und Arbeitsatmosphäre entspricht. Die Gestaltung des äußeren Erscheinungsbildes soll von Verantwortungsbewusstsein, gegenseitiger Rücksichtnahme und Respekt geprägt sein.

Aushänge (außer von der SV) und Flugblätter jeder Art bedürfen der Genehmigung durch den Schulleiter. Aushänge sind deshalb nur an den hierfür vorgesehenen Pinnwänden anzubringen.

Das Mitbringen von Wertsachen in die Schule geschieht auf eigenes Risiko. Alle Schüler und Schülerinnen sind verpflichtet, Wertsachen und Geld gesichert aufzubewahren. Die Schule haftet nicht für deren Verlust.

In Anlehnung an das Schulgesetz gilt, dass Schüler und Erziehungsberechtigte für die von Schülern verursachten Personen- und Sachschäden nach den gesetzlichen Vorschriften haften. Die Haftung umfasst auch die Verpflichtung zur pfleglichen Behandlung und pünktlichen Rückgabe des dem Schüler anvertrauten Schuleigentums.”

Fundsachen sind im Sekretariat abzugeben bzw. abzuholen.

Um Gemeinschaft und Kommunikation zu fördern, dürfen elektronische Unterhaltungsmedien (Walkmen, MP3-Player, Game Boy, ...) auf dem Schulgelände nicht benutzt werden. Während der Unterrichtszeit und bei Schulveranstaltungen müssen Handys ausgeschaltet sein. Bei Nichtbefolgung wird das Handy vorläufig eingezogen. Aufnahmen (in Bild und Ton) sind auf dem Schulgelände nur mit Erlaubnis der betreffenden Personen gestattet. Ein Veröffentlichung von Aufnahmen ohne das Einverständnis der dargestellten Personen verstößt gegen das Datenschutzgesetz und wird in unserer Schule nicht geduldet.

Aufgrund der Verschmutzungsgefahr ist das Kauen von Kaugummi auf dem Gelände untersagt.

Während des Aufenthaltes in den Klassenräumen muss das Sitzen auf den Fensterbänken und Heizkörpern aus Sicherheitsgründen unterbleiben.

Es sind sofort einer aufsichtsführenden Lehrkraft zu melden:

  • Unfälle auf dem Schulgelände und im Sportunterricht
  • Beschädigungen an den Gebäuden (u.a. auch an den Toiletten) oder Einrichtungsgegenständen
  • Diebstähle 

Bei drohender Gefahr (Brand) ertönt das Alarmzeichen. Alle Schüler und Schülerinnen verlassen - entsprechend der erhaltenen Belehrung - sofort die Schulgebäude und versammeln sich an den angegebenen Plätzen.

Beim Fernbleiben vom Unterricht (Schulversäumnis) muss die Schule umgehend (spätestens am 2. Unterrichtstag) benachrichtigt werden. Bei Beendigung des Schulversäumnisses (bei längerem Schulversäumnis nach 14 Tagen) muss eine schriftliche Entschuldigung vorliegen.

B. Auf dem Schulweg

An der Bushaltestelle warten die Schüler und Schülerinnen auf dem Fußweg, bis der Bus angehalten hat. Erst dann steigen sie ein, ohne zu drängeln und zu schubsen. Während der Fahrt bleiben alle auf ihren Sitzplätzen sitzen.

Das Werfen mit Gegenständen ist ebenso zu unterlassen wie unnötiger Lärm.

Während der Busfahrt aufgetretene Störungen bzw. Beschwerden sind sofort einer Lehrkraft oder der Sekretärin zu melden. Alle Schüler und Schülerinnen sind auf den Schul- und Unterrichtswegen sowie auf dem Schulgelände gegen Unfälle versichert.

Beim Verlassen der Wege oder des Schulgeländes ohne Erlaubnis erlischt der Versicherungsschutz. Es ist den Schülern und Schülerinnen der 5. bis 10. Klassen nicht gestattet, das Schulgrundstück während der Unterrichtszeit oder der Pause unerlaubt zu verlassen.

Diese Regelung gilt auch für die Zeit vor Unterrichtsbeginn bzw. nach Unterrichtsschluss, wenn die Schüler und Schülerinnen auf den Schulbus warten müssen, da nur der direkte Schulweg unter den Versicherungsschutz fällt.

Für Schüler und Schülerinnen der gymnasialen Oberstufe gelten besondere Regelungen.

C. Vor dem Unterricht

Die Schulgebäude dürfen aus Aufsichtsgründen erst zum ersten Klingeln vor Unterrichtsbeginn betreten werden. In der Zeit vom 01.11. - 31.03. dürfen sich die Schüler und Schülerinnen bei schlechten Witterungsbedingungen schon vorher in den Fluren der Klassentrakte aufhalten; die Genehmigung erteilen die aufsichtsführenden Lehrkräfte. Für Schüler und Schülerinnen der gymnasialen Oberstufe gelten besondere Regelungen.

Mit dem Klingelzeichen vor dem Unterrichtsbeginn begeben sich die Schüler und Schülerinnen umgehend zu den Klassenräumen und warten auf dem Flur, bis eine Lehrkraft sie in die Klassen / Fachräume gehen lässt. Bis zum Erscheinen der Lehrkraft bereiten sich die Schüler und Schülerinnen im Klassenraum auf den folgenden Unterricht vor. Sie legen die benötigten Unterrichtsmaterialien für den folgenden Unterricht bereit.

Die Jacken, Mäntel und Kopfbedeckungen werden bis einschließlich 10. Klasse grundsätzlich an die vorhandenen Garderobenhaken gehängt.

Es ist bei uns üblich, dass Schüler und Schülerinnen bis einschließlich 10. Klasse am Beginn einer Stunde die Lehrkraft stehend begrüßen.

D. Während des Unterrichts

Grundsätzlich sollen im Klassenraum Schüler und Schülerinnen sowie Lehrkräfte auf Sauberkeit und Ordnung achten. Insbesondere ist nach jeder Stunde der Raum für den folgenden Unterricht aufzuräumen (Papier aufheben, Tafel reinigen, gegebenenfalls Stühle an den Tisch stellen). Die Einrichtung ist schonend zu behandeln. Das Gleiche gilt auch für die Lehrmittel und schuleigene Bücher.

Während des Unterrichts dürfen Schüler/innen Wasser aus verschließbaren Behältern trinken, wenn die Lehrkraft es gestattet.

Falls fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn die zuständige Lehrkraft noch nicht erschienen sein sollte, meldet der Klassensprecher bzw. die Klassensprecherin (bei Kursen der Kurssprecher bzw. die Kurssprecherin) dies im Sekretariat.

Wenn Unterricht in einem Fachraum erteilt wird, dann nehmen die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich ihre Schulranzen mit in den Fachraum. Für den Sportunterricht gilt: Wenn auf den Sportunterricht eine große Pause folgt, dann nehmen die Schüler und Schülerinnen ihr Frühstücksbrot (und gegebenenfalls ihre Ranzen) in die Turnhalle mit, damit sie nicht noch einmal in die Klassenräume gehen müssen.

E. In den Pausen

In den 5-Minuten-Pausen halten sich die Schüler und Schülerinnen bei geöffneter Tür im Klassenraum (aber nicht in den Fachräumen) auf, bereiten sich auf den folgenden Unterricht vor und legen die Unterrichtsmaterialien bereit.

In den großen Pausen verlassen alle Schüler zügig die Unterrichtsräume. Die Klassen- und Fachlehrkräfte verlassen als letzte die Räume, schließen diese ab und sorgen dafür, dass alle Schüler und Schülerinnen auf den Hof gehen. Pausentoiletten sind von außen zugänglich.

Bei “Regenpausen” halten sich die Schüler und Schülerinnen entweder im Klassenraum oder unter den überdachten Bereichen des Schulhofes auf. Die Regenpause wird durch ein akustisches Signal bekanntgemacht. Wenn die Grasnarbe aufgeweicht ist, darf der Rasen nicht betreten werden. Dies wird durch ein gut sichtbares Signal angezeigt.

Der Aufenthalt hinter den Gebäuden, im Bereich des Parkplatzes ist nicht erlaubt.

Papier und andere Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen. Die für den Reinigungsdienst eingeteilten Klassen säubern täglich das Schulgelände.

Schüler und Schülerinnen dürfen die Lehrerzimmer nur nach Aufforderung betreten. Auf dem Flur des Verwaltungsbereiches sollen sich die Schüler und Schülerinnen, außer aus einem wichtigen Grund, nicht aufhalten.

Die großen Pausen sind beim 1. Klingeln beendet. Die Schüler und Schülerinnen begeben sich zügig zu den Unterrichtsräumen. Beim 2. Klingeln (nach drei Minuten) beginnt der Unterricht.

F. Nach Unterrichtsschluss

Nach Unterrichtsschluss oder nach der letzten Stunde in einem Klassen- oder Fachraum sind die Stühle hochzustellen, Kippfenster zu öffnen und die Vorhänge zurückzuziehen. Danach verlassen die Schüler und Schülerinnen zügig die Schulgebäude und begeben sich auf den Heimweg oder zur Bushaltestelle. Die dort angebrachten, weißen Markierungen dürfen erst überschritten werden, wenn der betreffende Bus zum Stehen gekommen ist.

Losungen

KARFREITAG
Jakob nannte die Stätte, da Gott mit ihm geredet hatte, Bethel, - Haus Gottes.
Als der Hauptmann und die mit ihm Jesus bewachten das Erdbeben sahen und was da geschah, erschraken sie sehr und sprachen: Wahrlich, dieser ist Gottes Sohn gewesen!

Sekretariat

Frau Grabowski
Tel.: 05231 9216100
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Anschrift

Christlicher Schulverein Lippe e.V.
Georgstr. 24
32756 Detmold



Sprechzeiten

Mo. bis Do.: 8:00–16:00 Uhr
Fr.: 8:00–13:00 Uhr


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