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Als christliche Ersatzschulen richten wir unsere Bildung und Erziehung nach den Richtlinien und Lehrplänen des Landes NRW aus, nehmen aber auch unsere Freiheit wahr, die Unterrichtsinhalte nach christlichen Wertmaßstäben auszuwählen und zu gestalten. In Bekenntnisschulen in NRW sind gemäß Art. 12 der Landesverfassung die Richtlinien und Lehrpläne so anzuwenden, dass die Grundsätze des betreffenden Bekenntnisses in Unterricht und Erziehung sowie bei der Gestaltung des Schullebens insgesamt zur Geltung kommen.
Durch die unterrichtliche Arbeit und das Schulleben befähigen und erziehen wir die Schülerinnen und Schüler zur Selbstständigkeit und Mündigkeit. Sie erkennen ihre Verantwortung, die sie vor Gott, vor den Mitmenschen und vor der Schöpfung haben. August Hermann Francke (pietistischer Theologe und Pädagoge, 1663-1727) nennt dies die Erziehung zur „christlichen Klugheit“, die den Menschen zum bestmöglichen Dienst am Mitmenschen befähigen soll.
Fordern und Fördern
Lernen und Leistung
Der Leistungsbegriff an unseren Schulen orientiert sich am biblisch-christlichen Menschenbild. Das bedeutet in erster Linie, dass wir den Wert des Menschen nicht an seinen Leistungen messen, den Schülerinnen und Schülern also unabhängig von ihren Leistungen Annahme und Wertschätzung vermitteln.
Sozialkompetenz
Ausgehend von dem Gebot der Nächstenliebe ist es uns besonders wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler lernen, Verantwortung für ihre Mitmenschen zu übernehmen. Schulisches Lernen zielt deshalb auch auf den Erwerb von Sozialkompetenz, also Teamfähigkeit, Hilfsbereitschaft, Engagement und die Fähigkeit zur Kommunikation. Die unterrichtliche Arbeit und das Zusammenleben innerhalb der Schule sind wichtige Felder, auf denen solche Sozialkompetenzen eingefordert und gefördert werden.